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Weiterbildung in der Gefäßchirurgie

Vollständige Weiterbildungsermächtigung für „Gefäßchirurgie“

  • 48 Monate
  • Ärztekammer Niedersachsen
  • Ermächtigt: Dr. med. Thomas Nolte

 

Bestimmungen der niedersächsischen Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Gefäßchirurgie
Gesamte Weiterbildungszeit von 72 Monaten (6 Jahre) in hauptberuflicher, vollzeitiger Tätigkeit in zugelassener Einrichtung unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Gefäßchirurgen.

  • Basisweiterbildung Chirurgie: 24 Monate (Dr. Thomas Nolte und Prof. Dr. Gerhard Wimmer-Greinecker)
  • Gefäßchirurgie im Schwerpunkt: 48 Monate (Dr. Thomas Nolte)

 

Auf die Weiterbildungszeit anrechnungsfähig sind:

  • 12 Monate Facharzt WB in anderem chirurgischen Gebiet oder
  • 6 Monate Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie oder Radiologie
  • 12 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden

 

Erwerb von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Erlangung besonderer Kompetenz in der ärztlichen Tätigkeit als Gefäßchirurg, im Besonderen in

  • den Anästhesieverfahren
  • der Beurteilung perioperativer Risiken
  • Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
  • der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung
  • notfallmedizinischen Maßnahmen
  • der Hirntod-Diagnostik einschließlich der Organisation der Organspende
  • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild

Darüber hinaus werden unterschiedliche definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren vermittelt.

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