Die bundesweit geltende Corona-Schutzverordnung ist zum 1. März 2023 ausgelaufen.
Damit sind ab sofort auch in den Akut-Kliniken des HGZ wieder Besuche gestattet
– montags bis sonntags in der Zeit von 15 bis 18 Uhr.
Laut Bundesinfektionsschutzgesetz sind Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen dazu verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen – dies gilt somit auch für unser Haus. Außerdem ist im HGZ pro Patientin/Patient und Tag der Besuch einer Person für jeweils eine Stunde möglich.
Zur Sicherheit unserer überwiegend sehr sensiblen und schutzbedürftigen Patientinnen und Patienten bitten wir trotz aller Lockerungen um größtmögliche Umsicht und Vorsicht während der Besuchszeiten.
Bitte beachten Sie: In der Reha-Klinik des HGZ können Besucherinnen und Besucher aufgrund des allgemein weiterhin nur sukzessiv rückläufigen Infektionsgeschehens aktuell noch nicht empfangen werden.
Wir danken Ihnen HERZlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!