Staatliche Prüfung
Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ab. Die staatliche Anerkennung mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“ wird erteilt, wenn die dreijährige Ausbildung mit bestandener staatlicher Prüfung nachgewiesen werden kann.
Ausbildungsvergütung
Fachschulische Ausbildung
Vergütung (brutto)
1. Schuljahr (12 Monate) monatlich 1225 Euro
2. Schuljahr (12 Monate) monatlich 1295 Euro
3. Schuljahr (12 Monate) monatlich 1400 Euro




