HGZ-Logo

Entlassmanagement

Damit für unsere Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung sichergestellt ist, sorgt das Entlassmanagement dafür, dass frühzeitig entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Im Einverständnis mit unseren Patienten nimmt die Klinik Kontakt zu weiterbehandelnden Leistungserbringern auf und sorgt so für die nahtlose weitere medizinisch-pflegerische Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Häufige Anliegen sind die Beantragung eines Pflegegrades, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, die Organisation eines Platzes in der Kurzzeitpflege, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz. 

Die Regelungen zum Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung sind im § 39 Abs. 1a SGB V gesetzlich verankert.

Die Patienteninformation...

...zum Entlassmanagement erhalten Sie bei der stationären Aufnahme. Sollten Sie nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen, werden unsere Entlassmanagerinnen zu Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie werden Sie ausführlich beraten, gern auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen.

Ansprechpartner